Das Übereinkommen

Das Übereinkommen

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“

Die UN-Behindertenrechtskonvention („Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“) ist die rechtsverbindliche Grundlage für alle Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben. Ziel ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft. Von zentralem Interesse für die Arbeit in unserer Initiative ist Artikel 24, der unsere Ziele, eine Schule für Alle, ein inklusives Schulsystem auf völkerrechtlicher Ebene unterstreicht. Trotz des langen Zeitraums, der seit der Ratifizierung vergangen ist, ist die Umsetzung dieses Artikels nur rudimentär.

Wichtige Daten

13.12.2006 Verabschiedung durch die UNO-Generalversammlung

26.03.2009 Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland (bis heute von mehr als 160 Staaten ratifiziert)

25.03.2010 Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland erstellt einen Aktionsplan

23.12.2010 Ratifizierung durch die EU

07.01.2011 Die deutschsprachigen Staaten verständigen sich auf eine ‚Schattenübersetzung‘, die anstelle der ersten offiziellen Übersetzung verwendet wird. (Grund war, dass unter anderem „inclusive“ (engl.) bzw. „inclusif“ (franz.) ins Deutsche mit „integrativ“ übersetzt wurde. Im deutschen Text findet sich jetzt das Wort „inklusiv“.)

Gliederung

Die Konvention enthält eine Präambel und 50 Artikel. In Artikel 3 werden die Grundsätze der Konvention beschrieben. Artikel 10 bis 30 behandeln die einzelnen Menschenrechte. Artikel 31 bis 50 enthalten vor allem Formalia.