zur PM LEB 181217

Die aus der Zeit gefallenen bildungspolitischen Vorstellungen des Landeselternbeirats

Kommentar zur Pressemeldung des Landeselternbeirat „10 Jahre Realschule plus – noch immer mangelhaft“ vom 17. Dezember 2018

Die letzte Pressemeldung des Landeselternbeirats (LEB) zum Jahresende 2018 mit Bezug auf den „10. Jahrestag der Einführung der Realschule plus als Schulart“ und zur Berichterstattung darüber im SWR-Fernsehen am 11. 12. 2018 lässt wegen seiner unfasslichen Rückwärtsgewandtheit aufhorchen. Offensichtlich wollten sich der „aktuelle Sprecherkreis des Landeselternbeirats“ und die Regionalelternsprecher aus Trier und Koblenz zum Jahresende so richtig ihren Frust von der Seele schreiben über diesen „vor 10 Jahren“ geleisteten „Offenbarungseid der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik in Sachen Hauptschule“. Denn es sei damals der Politik nicht gelungen, „die wachsenden Problemfelder in dieser einmal sehr anerkannten Schulart zu erkennen bzw. diesen Problemfeldern wirkungsvoll zu begegnen.“ Deshalb hätten die Eltern mit den Füßen abgestimmt ‑ „weg von der Hauptschule“.

Um es richtig einzuordnen: Hier schreibt ein LEB zum Ende des Jahres 2018 über eine politische Entscheidung des Jahres 2008 eine Trauereloge über die Hauptschule, die damals  angeblich  eine „bis wenige Jahre zuvor sehr bewährte Schulart“ gewesen sei.

Der LEB hätte gut daran getan, sich über die Geschichte der Hauptschule ein wenig besser zu informieren, denn diese „Abstimmung mit den Füßen“ weg von der Hauptschule hat sehr viel früher begonnen und eigentlich mit der halbherzigen „Strukturreform Realschule plus“ recht wenig zu tun. Dadurch wurde lediglich rein äußerlich die Hauptschule als eigenständige Schulart beendet, die inneren Strukturen, der Bildungsgang Hauptschule, bestehen ja in der Realschule plus weiter fort. Das Geburtsjahr der Hauptschule in Rheinland-Pfalz war ihre gesetzliche Einrichtung 1968 – übrigens das Gründungsjahr der ersten Integrierten Gesamtschulen in einigen Bundesländern, in Rheinland-Pfalz erst 1973 – mit ihrer endgültigen Verankerung als eine von drei Schularten der Sekundarstufe I im Schulgesetz 1974, das der damalige Kultusminister Bernhard Vogel eingebracht hatte. Von Beginn an wurde diese Reform als unzureichend kritisiert. Die Hauptschule musste vom ersten Tag an um ihre Anerkennung kämpfen. Denn als Fortsetzung der Volksschule wurde ihr im Vergleich zu Realschule und Gymnasium reduziertes Bildungsangebot kritisiert, sie war, wie auch die Volksschule, die Schule der unteren, der bildungsferneren Schichten. So wurde sie sehr schnell mit dem Stempel „Restschule“ versehen, was bereits 1975 Kultusminister Vogel zu einem Aufsatz in der Staatszeitung vom 22. 12. 1975 zur Verteidigung der Hauptschule veranlasste:

„Diese Besinnung (auf die Stellung, Eigenart und Aufgabe der Hauptschule) tut Not, wenn Sie bedenken, wie manche unverantwortlicherweise die Hauptschule als Restschule oder als Sackgasse abqualifizieren, während sie von anderen als verhindertes Gymnasium missverstanden wird. Wir müssen endlich die Hauptschule wieder zur Hauptsache machen.“

Ob es heute, 45 Jahre später, dem LEB noch zur Ehre gereicht, an den damaligen CDU-Kultusminister anzuknüpfen? Wohl kaum, zumal dem LEB auch nicht bekannt zu sein scheint, welche Anstrengungen alle nachfolgenden Regierungen unternommen haben, nicht nur in Rheinland-Pfalz „die Hauptschule zur Hauptsache“ zu machen, ein Rettungsslogan, der bis in die 2000er Jahre oft bemüht wurde. Die Hauptschule erhielt sehr wohl Unterstützung, sie hatte bis zuletzt die beste Lehrerzuweisung der Schularten der Sekundarstufe I, Hauptschulen in sozialen Brennpunkten erhielten zusätzliche Stunden, sie hatte im Schnitt wesentlich kleinere Klassen als Realschulen, Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen, sie wurde immer – das kann ich aus meiner Erfahrung als u. a. für die Hauptschule zuständiger Abteilungsleiter im Bildungsministerium mit Gewissheit sagen – umfassend unter- und gestützt. Zudem war sie bis 1992 durch rigide Übergangsregelungen nach der vierten Klasse geschützt; denn alle Kinder, die keine Empfehlung für Realschule oder Gymnasium erhielten, wurden ihr zugewiesen. Dennoch war die Abwanderung hin zu Realschule, Gymnasium und auch zu Integrierten Gesamtschulen, dort, wo dieses allerdings geringe Angebot bestand, nicht aufzuhalten. Zu Beginn der 90er Jahre besuchten nur noch 30% die Hauptschule, in den größeren Städten war der Anteil erheblich geringer und ging kontinuierlich immer weiter zurück. Lange schon wollten die Eltern diese Schulart nicht mehr. Heute zu behaupten, die Hauptschule bzw. die dort sicher engagiert unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen hätten nicht „die notwenige Unterstützung aus Mainz“ gehabt, ist schlicht falsch, nichts als billige Polemik.

Die Hauptschule wollte niemand mehr, jedoch die Politik hat unbeeindruckt, lange, sehr lange an dieser Schulart festgehalten. Das „weg von der Hauptschule“ musste die Politik damals akzeptieren, auch CDU-Politiker bestritten diese Abkehr nicht mehr. Mit der „alten Hauptschule“ konnte der Bildungsgang Hauptschule nicht mehr attraktiv gemacht werden. Deshalb folgten die Schulversuche Regionale Schule und – später – Duale Oberschule mit einem erweiterten Bildungsangebot im Vergleich zur Hauptschule, um die Konkurrenz, insbesondere zur Realschule, aushalten zu können. Besser wäre es gewesen, bereits damals flächendeckend zu gemeinsamen Schulen zu kommen, die in sich die drei allgemeinbildenden Bildungsgänge vorhalten, wie es die Integrierten Gesamtschulen charakterisiert. Aber dazu waren die sozialliberalen Regierungen der 90er und frühen 2000er Jahre nicht bereit. Immerhin wurden die Integrierte Gesamtschule wie auch die Regionale Schule als Regelschulen in diesem Zeitraum im Schulgesetz festgeschrieben und diese Schulen selbstverständlich auch von Schülern besucht, die mit dem Hauptschulabschluss abgingen.

Es überrascht hier nun wirklich nicht, dass der LEB auch der früheren Realschule und ihrer Orientierungsstufe nachtrauert, der „zweiten bis dahin sehr geschätzten Schulart“. Dort konnten, so der LEB, „Schülerinnen und Schüler … noch echte Wahlpflichtfächer belegen, die auch bei Fehlentscheidungen nach zwei Jahren korrigiert werden konnten – vernünftig und menschlich! Die Orientierungsstufe stellte noch eine echte Orientierungsstufe dar…“ Die Behauptung, dies gebe es nun nicht mehr, ist jedoch ebenfalls schlicht falsch, weshalb die Forderung „eine(r) Rückkehr zu diesen für Schüler und Eltern besseren ehemaligen Strukturen“ nur noch skurril daherkommt. Ebenso die Behauptung, im Wahlpflichtfach sei kein Wechsel mehr möglich. Hier wäre vor der Veröffentlichung von Fakenews ein Blick in den § 35 der Schulordnung für die Sekundarstufe I zu empfehlen gewesen, denn dort heißt es im 1. Satz von Absatz drei: „Wahlpflichtfächer können für den hierfür vorgesehen Zeitpunkt gewechselt werden…“ Offensichtlich ist dem LEB sogar ein kurzer Blick in das Regelwerk für die Schulen zu viel Arbeit. Erst mal eine ins Weltbild passende Behauptung in die Welt posaunen, es wird schon keiner nachprüfen.

Doch zurück zur aus Sicht des LEB so „schrecklichen“ Strukturreform, zu der sich die allein regierende SPD dann 2007 durchrang, die viel zu spät und viel zu klein ausfiel, in der die bisher getrennten Bildungsgänge der Haupt- und Realschule in einer Schulart zusammengefasst wurden ‑ in integrierter oder kooperativer Form. Die dort möglichen Abschlüsse blieben in ihren Umfängen gleich, der Hauptschulabschluss wurde wie bisher nach neun Schuljahren vergeben und damit die Chance, für alle Jugendlichen eine zehnjährige Schulpflicht zu ermöglichen, ebenfalls verpasst. Es gäbe, abgesehen von immer fehlendem Geld in der Bildung, was der LEB zu Recht anmahnt, also viel an dieser Pseudoreform zu kritisieren.

Der LEB aber sehnt sich nach der „guten, alten Zeit“, macht mit geschwätzigen Vergleichen aus Medizin und Sport den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in Schwerpunktschulen lächerlich und spricht diesen Schulen pauschal die Kompetenz ab, alle Kinder in solchen Schulen individuell fördern zu können. Dass es Grund- und weiterführende Schulen gibt, die dies hervorragend leisten, passt offenkundig nicht ins bildungspolitische Weltbild des LEB. Außerdem hat er sehr absichtlich übersehen, dass das Land auf Grund der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und der darauf basierenden Schulgesetznovelle von 2014 verpflichtet ist bzw. sich selbst verpflichtet hat, ein inklusives Schulsystem zu etablieren. Bleibt dies in der eigenen Wahrnehmung außen vor, muss man sich auch nicht damit auseinandersetzen. Hätte der LEB die Halbherzigkeit dieser Umsetzung seitens der Landesregierung angeprangert, wäre seine Kritik an der  mangelnden Personalausstattung inklusiv arbeitender Schulen einigermaßen akzeptier- und nachvollziehbar. So sieht dies eher nach einer Pflichtübung aus, denn letztlich hält er nur die Förderschulen für fähig, behinderte Kinder entsprechend ihrer Bedürfnisse zu fördern.

Die Schlussfolgerung für den LEB daraus ist offenkundig: Inklusion senkt das Leistungsniveau. Inklusion und mehr „politisch verordnete Heterogenität“ führten auch zu mehr „zwangsweisen Schulwechseln nach falscher Schulwahl“ und – ein besonders perfides Argument – zu einer „wachsende(n) Zahl an psychisch kranken Kindern“. Solche Aussagen sind deshalb perfide, weil sie mit der sog. Strukturreform an sich rein gar nichts zu tun haben. ‚Abschulungen‘ sind die konsequente Folge eines gegliederten, in sich ungleichwertigen Schulsystems. Das ist in der Tat anzuprangern! Davon ist aber vom LEB nichts zu hören. Dieser Skandal des Verjagens von Kindern und Jugendlichen von der gewählten Schulart besteht, seit es ein auslesendes Schulsystem gibt, in Deutschland also schon immer. Dies hat durch die Einrichtung der Realschule plus und vieler Gesamtschulen im letzten Jahrzehnt ein wenig abgenommen, es ist offensichtlich ein wenig mehr Pädagogik und Menschlichkeit in die Schulen eingekehrt, selbst an den Gymnasien sind in den letzten Jahren die Wiederholerzahlen zurückgegangen. Dennoch ist dies nach wie vor Praxis wie auch die zwangsweisen Verweisungen, die Zurückstellungen, die Einweisungen in die Förderschulen – alles nicht zuträglich für das Befinden betroffener Schülerinnen und Schüler, womit der LEB Recht hat.

Problemlöser für all das Ungemach, das unser Schulsystem tagtäglich verursacht, ist die Sehnsucht des LEB nach der Homogenität der Lerngruppe in der wiederhergestellten Dreigliedrigkeit, die es so, offenkundig unbemerkt vom LEB, nirgends auf der Welt gibt, hier aber als heilbringend angepriesen wird. Weitere Systemänderungen als Konsequenz aus der geschilderten pädagogischen und finanziellen Misere darf es auf keinen Fall geben, denn „wir (der LEB) sehen sonst das Risiko, dass der sowieso schon abzusehende volkswirtschaftliche Schaden – die schwächeren Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr bis an ihre Leistungsgrenze gefördert und die stärkeren einschließlich Gymnasiasten werden wegen Unterforderungen schlechter ausgebildet als in homogenen Lerngruppen möglich – noch weiter verschlimmert wird.“ Der direkt folgende Hinweis auf „populistische Auswüchse in vielen europäischen Ländern – aber auch in  Deutschland“, sollte das Bildunsgsystem so unterfinanziert bleiben wie derzeit, ist in diesem Kontext einer solch populistisch daherkommenden Pressemeldung nur schwer zu akzeptieren, bei aller Richtigkeit, um es zu wiederholen, dass Geld im System fehlt.

Es fehlt in unserem Bildungssystem aber viel mehr als nur Geld. Die Pressemeldung des LEB ist dafür leider ein krasses Beispiel. Es fehlt in diesem unglaublich kenntnislosen und bornierten Papier – alle Forschungsergebnisse der pädagogischen Empirie der letzten zwei Jahrzehnte scheinen an diesem LEB spurlos vorbeigegangen zu sein – jegliche Forderung nach einer humanen Schule, die nicht nur Leistung verlangt, sondern Empathie lehrt, die in Demokratie einführt und sie praktiziert, die Kinder und Jugendliche zu sozialem und solidarischem Verhalten ermuntern und befähigen soll und all dies eben nicht von Wissensvermittlung zu trennen ist, wie der LEB glaubt feststellen zu müssen. Es fehlt offenkundig am Bewusstsein, dass unser Schulsystem erst dann verfassungskonform ist, wenn das proklamierte Bildungsziel der individuellen Förderung eines jeden einzelnen nicht zu rücksichtslosen Egoisten, sondern zu gemeinschaftsfähigen und der Gemeinschaft verpflichteten jungen Menschen führt. Es ist leider systembedingt, dass die Schule dieses Ziel nicht erreichen kann.

Dazu eine Umkehr zu fordern und daran mitzuarbeiten, das Bildungssystem gerecht zu machen, würde dem LEB gut anstehen, statt ein in fast jeder Hinsicht rückwärtsgewandtes, äußerst oberflächliches und teilweise sachlich falsches Papier in die Welt zu schicken, das von Larmoyanz trieft und von einem LEB zeugt, der offenkundig leider nicht bereit ist, sich ernsthaft mit den Schwächen und grundlegenden Fehlern dieses Bildungssystems auseinanderzusetzen – oder kann er es erst gar nicht?

Frieder Bechberger-Derscheidt, Vorsitzender der Unabhängigen, rheinland-pfälzischen Initiative EINE Schule für ALLE – länger gemeinsam lernen e. V.
Kaiserslautern, 15. Januar 2019.