EINE Schule für ALLE

EINE Schule für ALLE

Das rheinland-pfälzische Schulsystem entspricht in seinen Grundzügen weder den ethischen noch den demokratischen Prinzipien, wie sie in der Erklärung der Menschenrechte, in UN-Konventionen und im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes festgeschrieben sind.

Die Folgen tragen insbesondere Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen und sozial benachteiligten Milieus: Ihre Chance, bei gleicher Leistung eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, ist um ein Fünffaches geringer als bei Kindern aus finanziell besser gestellten Schichten. Kinder, die wegen ihres körperlichen und/oder seelischen Andersseins einschränkt sind, können ihre Bildungschancen oft überhaupt nicht oder höchstens vermindert wahrnehmen.

Eine konfliktscheue, teilweise rückwärtsgewandte Bildungspolitik perpetuiert das Dilemma. Die meisten verantwortlichen Bildungspolitikerinnen und -politiker ignorieren, dass Bildungswissenschaften und die regelmäßigen PISA-Studien die Ungerechtigkeit, Chancenungleichheit und die soziale Schieflage unseres Bildungssystems belegen.

Wir wollen ein öffentliches Bewusstsein schaffen

  • für die Vorzüge sowie die gesellschaftlichen und pädagogischen Chancen menschlicher Vielfalt und des längeren gemeinsamen Lernens,
  • für die Notwendigkeit eines humaneren Bildungs- und Erziehungssystems,
  • für die unverzichtbare Garantie von Bildungsgerechtigkeit und
  • für die gebotene Übereinstimmung unseres Bildungs- und Erziehungssystems mit den ethischen Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung,
  • demzufolge für die Unerlässlichkeit, EINE Schule für ALLE einzurichten mit einem längeren gemeinsamen Lernen bis zum 10. Schuljahr.

Erste Schritte hierzu sind:

  • die Ablösung von Schulnoten durch Kompetenzbeschreibungen,
  • die Abschaffung der Grundschulempfehlung,
  • der Wegfall des zwangsweisen Sitzenbleibens und des zwangsweisen Verweisens auf nicht gleichwertige Schularten („Abschulung“),
  • die jahrgangsweise Aufhebung der Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache
  • und die entsprechende Einrichtung aller Grundschulen als inklusive Schulen.

Generell gilt:

  • Unsere Schulen sind personell, räumlich und sächlich so auszustatten, dass sie den Bildungsauftrag einer inklusiven Schule erfüllen können.
  • Die Aus-, Fort- und Weiterbildung unserer Lehrkräfte muss sich an den Vorgaben einer inklusiven Schule ausrichten.