Bildung im schwarz-roten Koalitionsvertrag 2026 – eine Einschätzung

Bildung im schwarz-roten Koalitionsvertrag 2026 – eine Einschätzung

Erstmals in der Geschichte von Rheinland-Pfalz wollen/müssen CDU und SPD gemeinsam regieren – eine Herausforderung an sich, hat man sich doch all die Jahrzehnte bekämpft und durchaus unterschiedliche Ziele angestrebt. Doch die Annäherungen sind zwingend angesichts der Herausforderungen einer Oppositionspartei, deren rechtsextreme und verfassungswidrige Politik unbedingt von politischen Entscheidungen ausgenommen bleiben muss. Und die noch größere Anforderung – die Koalitionäre schreiben es selbst in den Vertrag – besteht in den Sorgen vieler Menschen in einer „Zeit wachsender Verunsicherung, Internationaler Krisen, wirtschaftlicher Umbrüche, technologischer Veränderungen“ (Z 16/17). Deshalb erwarteten „die Menschen“ zu Recht eine Regierung, „die das Land zusammenhält, die Probleme löst, Mut und Orientierung gibt“ (Z 25/26). Die Herausforderungen könnten größer kaum sein, dennoch ist sich die Koalition klar darüber, dass sie einen Staat repräsentieren muss, „der funktioniert“ (Z 28). Diesen nicht gerade kleinen, aber doch auch selbstverständlichen Anforderungen, will sich die neue Koalition stellen, ohne Wenn und Aber. Wie sie das meistern will, legt sie in insgesamt neun Sachkapiteln nach einer einführenden Grundsatzerklärung dar.

Soweit ich mich erinnern kann, hat noch keine Koalitionsvereinbarung mit den bildungspolitischen Zielsetzungen begonnen. Bildungspolitik an erster und somit vermeintlich wichtigster Stelle lässt aufhorchen und macht vielleicht ein wenig Hoffnung, dass die neue Regierung diese Thematik so anpackt und ausgestaltet wie alle im Bildungsbereich Arbeitenden und Lebenden sich das erhoffen.

Schon in der Präambel, in der die beiden Parteien formulieren, wofür sie politisch stehen, wird ein „leistungsfähiges Bildungssystem“ (Z 42) nicht vergessen. Bildung erhält sogar noch im Prolog einen eigenen Abschnitt. Hier durfte dann jeder Koalitionspartner seine Lieblingsbegriffe unterbringen: Die SPD „investiert in Bildung von Anfang an“ (Z 73), wir lesen von „Gebührenfreiheit“ (74) und dass „jedes Kind seine Chance nutzen können“ soll (Z 75). Die CDU darf betonen, dass „im bestehenden gegliederten Bildungssystem“ (Z 75) es ihr Ziel sei, „die Leistungsfähigkeit“ (erstes Ziel!), „die Durchlässigkeit (ein ziemlich alter, wenn auch Lieblingsbegriff der CDU, um die ihr durchaus bewussten Konsequenzen dieses Systems zu verschleiern), das Aufstiegsversprechen (davon redet hin und wieder auch die SPD) und die Verlässlichkeit miteinander zu verbinden und für jedes Kind die beste Förderung zur Verfügung zu stellen“ (Z 76 – 78), ein fürsorglicher Satz, der selbstverständlich nicht fehlen darf. Und wohl beide heben hervor: „Herkunft darf kein Hindernis sein“ (Z 79/80). Selbstverständlich werden auch die „Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für das pädagogische Personal“ (sind Lehrer*innen das nicht?) verbessert (Z 80/81). Gekrönt wird der Absatz mit dem beinahe schon heilig klingenden Satz: „Das ist ein gemeinsames Versprechen dieser Koalition“ (Z 81/82).

Abgesehen davon, dass es mit den Versprechungen der Politik so eine Sache ist, muss uns der alles entscheidende Satz dieser Vereinbarung immer präsent sein, wonach „alle im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte unter Finanzierungsvorbehalt“ stehen (S. 76, Z 2816). Außerdem akzentuiert der folgende Satz, dass „ausgabenwirksame Festlegungen (zudem) einer Priorisierung“ bedürfen (Z 2817). Es darf erwartet werden, dass diese beiden finanzpolitischen Grundsätze vielen Ankündigungen und Versprechungen im Weg stehen dürften. Es ist zu befürchten, dass dies auch für die Zusage gilt, „die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen stufenweise auf A 13 anzuheben“ (Z 222/223).

„Verantwortung“ ist der Schlüsselbegriff dieser Koalition. Sie will sich also selbst ernst nehmen und auch so wahrgenommen werden; denn sowohl die Präambel wie auch jedes der neun Kapitel beginnen mit „Unsere Verantwortung für…“, so auch das erste: „Unsere Verantwortung für verlässliche Bildung, exzellente Wissenschaft und vielfältige Kultur“ (Z 159/160). „Verlässliche Bildung“ – was meint „verlässlich“? Dass das Ganztagsangebot ausgebaut wird? Dass morgens um 8 Uhr der Unterricht beginnt? Dass Lehrer*innen anwesend sind? Dass sich Eltern darauf „verlassen“ können, dass Ihr Kind sich in Schule wohlfühlen und geschützt lernen kann? Oder haben die Koalitionäre sich nur auf diesen so vagen Begriff in der Überschrift einigen können? Man darf rätseln.

Nachdem die CDU im Wahlkampf gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Leitmedien regelrechte Kampagnen gegen das Bildungsministerium gefahren hat, war klar, dass sie auch das Bildungsministerium beanspruchen und möglichst viel CDU-Ideologie in den Vertrag schreiben möchte. Ganz gelungen ist die inhaltliche Besetzung der Bildungspolitik zwar nicht, aber ihre Akzente sind nicht zu überlesen und korrelierend damit das Zurückweichen der SPD von ihren Positionen. Wobei ihr das nicht allzu schwergefallen sein dürfte, hat die SPD doch jahrelange Übung, auf ihre (früheren) Grundsätze ohne größere schmerzende Gefühle verzichten zu können, was ihr seit Jahren bei jeder Wahl auf die Füße fällt. Einige sozialdemokratische Schlüsselwörter tauchen schon in der Vereinbarung auf, wie zum Beispiel „Bildungsgerechtigkeit“. Dabei wird ihr „Leistung“ voran- und gegenübergestellt (Z 167). Beide Begriffe „sind für uns maßgebliche Leitprinzipien, die untrennbar zusammengehören“, wird hervorgehoben (Z 167/168). Was sonst? Man könnte das Begriffspaar aber auch umdrehen, um die erforderliche Priorität zu betonen. So ist die fehlende Bildungsgerechtigkeit der massivste Vorwurf an das „bestehende gegliederte Bildungssystem“ (Z 226), die herzustellen in und mit diesem System nun mal nicht möglich ist, wie alle einschlägigen Studien immer wieder aufs Neue bestätigen. Aber der Begriff immerhin ist aufgeschrieben, ebenso wie ein weiterer eigentlich ursozialdemokratischer Begriff im ersten Satz in diesem Kapitel: „Unsere Kitas und Schulen sind Orte des gemeinsamen Lernens“ (Z 162). Das aufzuschreiben, ist der CDU sicher nicht leichtgefallen, aber an dieser Stelle ist das „gemeinsame Lernen“ so schön allgemein, dass es auch nicht wehtut. Auch der Satz weiter unten, wonach die Koalition jedes Kind „unabhängig von seiner Herkunft“ gefördert und gestärkt werden soll, „seine Chancen zu nutzen“ (Z 171), schmerzt die CDU nicht weiter, denn es wird ja nicht nachgefragt, was geschieht, wenn es sie nicht nutzt? Dann hat das Kind eben versagt, vielleicht war bei schlechten Rahmenbedingungen die Förderung durch Kita und Schule nicht ausreichend genug oder gar nicht möglich. Wer trägt Verantwortung? Vielleicht braucht „Bildungsgerechtigkeit“ doch mehr als einen schönen Platz im Koalitionsvertrag, den die SPD vermutlich hart erkämpfen musste.

Aber, wie gesagt: Sollte dieser Grundsatz wirklich ernst gemeint sein, dann müsste sich das auch bei der Ausgestaltung des Bildungswesens finden lassen. Aber hier, bei der Beschreibung der Aufgaben der Schularten der Sek I, hatte die SPD wohl keine Kraft mehr, sich gegen die im Vertrag verschärfte Abgrenzung der Schularten voneinander zu wehren. Die Zuschreibung zum jeweiligen Bildungsauftrag der Schularten, die Aussagen zu den einzelnen Gliedern dieses „bestehenden gegliederten Bildungssystems“, sind der wohl größte Rückschritt in diesem Teil des Vertrags. Das wird schon aus der Überschrift dieses Teils mehr als deutlich: „Weiterführende Schulen: Differenzierte Wege bei gleichen Chancen eröffnen“. Dass genau dies im gegliederten Schulsystem nicht gelingt, in der IGS vielleicht noch am ehesten, dürfte sich auch bis zur CDU herumgesprochen haben. Aber sie klammert sich an ihre ideologiegetränkte Bildungspolitik unter Missachtung aller Erkenntnisse der Bildungswissenschaft. Die Koalitionäre bekräftigen die Abgrenzung der Schularten voneinander, auch wenn sie die vermeintliche „Durchlässigkeit“ immer wieder wie einen Popanz vor sich hertragen. Nach diesem Vertrag gibt es für die Schularten keinen gemeinsamen Bildungsauftrag mehr, ein echter Skandal. „Unsere“ Realschulen Plus zusammen mit den Berufsbildenden Schulen sind „unverzichtbar für die Ausbildung der Fachkräfte von morgen“ (Z 232/233). Die Realschulen Plus werden, nachdem an einigen Schulen Gewaltvorfälle beunruhigten, zusätzlich pädagogisch gestärkt „mit mehr Pädagogik und mehr Möglichkeiten modern und zielgerichtet zu unterrichten“ (Z 236/237), indem die dort eingerichteten „Berufsreifeklassen“ – die Spitze der Auslese in der Auslese – „eine zusätzliche pädagogische Fachkraft“ (Z 239) erhalten. Die Schulen werden sich über dieses Mehr an „Multiprofessionalität“ freuen, aber einen allgemeinen und umfassenden Bildungsauftrag hat diese Schulart nicht mehr.

Auch der Bildungsauftrag der Berufsschulen ist entsprechend verengt. Auch hier ist ein allgemeinbildender Auftrag nicht mehr zu erkennen. Sie sind darauf reduziert, „zuverlässige Partner der dualen Ausbildung“ zu sein und mit den „Arbeitgebern und der Wirtschaft vertrauensvoll“ zusammenzuarbeiten ( Z 253/254) – diese Reduzierungen des Bildungsauftrages lässt das geltende Schulgesetz für alle Schularten allerdings nicht zu (s. § 10 Schulgesetz).

Diese Reduktion und Abgrenzung wird besonders deutlich beim hier formulierten Auftrag der Gymnasien. Sie nur noch allein „vermitteln nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern fördern auch kritisches Denken, Selbständigkeit und die Fähigkeit komplexe Zusammenhänge nachzuvollziehen“ (Z 242/243). Diese eigentlich unstrittigen Anforderungen an Schule generell nur noch einem Teil der Schüler*innen anzubieten, ist ein krasser Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip und zugleich ein Rückfall in finstere und – so hofften wir – vergangene Zeiten. Mir ist vollkommen unerklärlich, wieso die SPD derart reaktionäre Formulierungen hat akzeptieren können.

Leider aber sind wir noch nicht am Ende der Negativskala: Diesen Punkt stellt zweifellos die Zuschreibungen zur Inklusion als offenkundigen Teil der Sonderpädagogik dar. Die Koalitionäre „bekennen“ sich großherzig „zum Recht auf Inklusion“ und sagen an anderer Stelle, dass sie „unsere inklusive Gesellschaft stärken“ wollen […], „eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich miteinander leben, lernen und arbeiten“ (Z 1460-1463). Diese grundsätzliche und positive Aussage zur Inklusion wird allerdings wenig später wieder eingefangen durch die Behauptung, bei der „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben“ würden die „Werkstätten für Behinderung“ eine „wichtige und vielfältige Rolle bei der Arbeitsintegration“ wahrnehmen (Z 1473 – 1475). Dies leisten sie jedoch nicht. Nach einer Mitteilung der Caritas gelingt nur in 0,35 Prozent der Fälle bundesweit ein Übergang von der Werkstätte in den ersten Arbeitsmarkt. Zudem hält der UN-Fachausschuss das Modell der Werkstätten für nicht inklusiv gemäß Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. So wenig wie die Werkstätten ein Instrument für mehr Inklusion sein können, so wenig kann es die Förderschule sein.

Das „Bekenntnis zum Erhalt von Förderschulen“ (Z 248), gemeint ist wohl „zum Erhalt des Förderschulsystem“, widerspricht dem vorherigen Bekenntnis zur Inklusion diametral und ist damit wenig wert. Das Bildungssystem als Ganzes soll inklusiv transformiert werden, wie vom Schulgesetz sehr grundsätzlich gefordert (s. Schulgesetz § 14 a). Dagegen hat Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit bereits verstoßen und wird nun, den Inklusionsauftrag erneut missachtend, auch wieder in Zukunft verstoßen. Da hilft es auch wenig, wenn der angeblich „bewährte Dreiklang aus Schwerpunktschulen, Förder- und Beratungszentren sowie Förderschulen“ angestimmt wird (Z 249/250). Im Sinne von individueller Förderung soll dieser „Dreiklang“ zwar weiterentwickelt werden, aber wohin diese Entwicklung gehen soll, bleibt offen. Die Zielsetzung ist also in diesem Kontext der Umsetzung von Inklusion völlig offen, sicher auch deshalb, weil keine Rede davon sein kann, dass dieser „Dreiklang“ sich bewährt hat. Besonders der SPD müsste dies bewusst sein, war doch die Kritik an der Umsetzung von Inklusion ziemlich harsch; liegt dieses Land doch an letzter Stelle bei der schulischen Umsetzung von Inklusion, wie die jüngsten Vergleichsuntersuchungen belegen. Möglicherweise hat dies dazu geführt, sich vorzunehmen, „weitere Verbesserungen“ erzielen zu wollen (Z 252).

Nachdem die traditionellen Schularten abgehandelt sind, von „einheitlichen Leistungsüberprüfungen“ (Z 271) gesprochen wird, diverse Ankündigungen aufgelistet werden, wie zum Beispiel die Lehrpläne zu „modernisieren“ (?) und zu „verschlanken“ (wie oft schon?) (Z 283/284), die Medienkompetenz stärken zu wollen und die Handy-Nutzung in der Schule zu regeln, erscheint mitten in dieser Aufzählung (hier nicht vollständig), geradezu unvermittelt, dass die Koalitionäre „für ein zukunftsfähiges gemeinsames Lernen und Arbeiten in der Schule“ stehen (Z 301). Mir ist unklar, wie dieses Bekenntnis zu verstehen ist, nach all den Erklärungen, wie wenig „gemeinsames Lernen“ im bestehenden Schulsystem möglich ist. Ist das nur noch Wortgeklingel, oder musste dieser Satz als Zugeständnis an einen Partner noch irgendwo untergebracht werden?

Ähnlich verhält es sich mit dem Auftauchen der IGS in diesem Papier. Vermisst habe ich sie bei der Aufzählung und Aufgabenzuschreibung der einzelnen Schularten. Nun wird ihr, fast drei Seiten später, doch noch ein Absatz gewidmet in einem Kontext, in dem es um die ADD, um Führungsstrukturen und Schulentwicklung geht. Danach soll auch „die Sechszügigkeit einer IGS“ ermöglicht werden, „wo es sinnvoll und bedarfsgerecht ist“, heißt es da (Z 337/338). Besteht dieser Bedarf derart, dass er in der Vereinbarung Platz finden muss? Vier Züge muss die IGS ja mindestens haben, mehr dürfte auch nach dem Schulgesetz kein Problem sein, so die Bedingungen gegeben sind. Dann folgen unmittelbar noch einige freundliche Worte zur Schulart, die woanders hätten platziert werden müssen und die die SPD wohl pflichtgemäß noch retten konnte. An den Integrierten Gesamtschulen wird „gemeinsam gelebt und gelernt“, wird betont, außerdem seien sie „ein wichtiger Baustein unseres durchlässigen (schon wieder!) und aufstiegsorientierten Bildungssystem“, die „Vielfalt fördern, den Zusammenhalt“ stärken und „jedem Kind die Chance“ eröffnen, „seine individuellen Potenziale zu entfalten, Leistung zu erbringen und erfolgreich seinen Bildungsweg zu gehen“ (Z 339 – 343). Dies ist endlich eine sehr konsistente Beschreibung dessen, was Schule generell zu leisten hat, aber es scheint, nur die IGS habe diesen Auftrag, dem sie sich seit Jahrzehnten erfolgreich stellt, der zu ihrem Selbstverständnis gehört. Warum finden wir diese Aufgabenstellung nicht so deutlich formuliert bei den anderen Schularten, sondern nur hier, beinahe verschämt, an einer Stelle, wo man nicht mehr damit rechnet, dass die Gesamtschule überhaupt noch Erwähnung findet?

Dass „Gewalt, Hass und Hetze“ an Schulen und Hochschulen „keinen Platz“ finden sollen (Z 346) ist eine richtige und notwendige Aussage in einem solchen Papier. Eine „Null-Toleranz-Linie bei Gewalt und Bedrohungen durchsetzen“ zu wollen, (Z 348/349), kann nur unterstützt werden, allerdings wundere ich mich, dass bei der bestehenden „Task-Force beim Land“ (Z 355), keine Lehrer*innen vertreten sein sollen. Sie sind es doch, die die Kontexte und das Umfeld ihrer Schule kennen. In diesem Zusammenhang ist auch zu begrüßen, dass verpflichtend „Besuche von Gedenkstätten der Erinnerungskultur zum Bestandteil des Unterrichtsangebots“ gemacht werden sollen (Z 536/537), was viele Schulen ohnehin schon länger praktizieren, manche seit Jahrzehnten.

Dass die CDU sich das Bildungsressort schon im Vorfeld der Wahl erkämpft hat, sie die erzkonservative Philologenverbandsvorsitzende zur Bildungsministerin ernennen wollte, zeigt, wie massiv sie den Bildungsbereich „einschwärzen“ will. Die klare Trennung der Schularten voneinander, die keinen gemeinsamen und verbindlichen Bildungsauftrag mehr haben sollen, das unerbittliche Festhalten am Förderschulsystem gegen alle Erkenntnisse der Bildungswissenschaft sowie der halbherzige Umgang mit Inklusion sind die auffälligsten Hinweise auf eine rückwärtsgewandte Bildungspolitik, die uns in den nächsten fünf Jahren bevorsteht. Die SPD hat diesen Trend sicher etwas abschwächen können, ohne sich allzu sehr zu verkämpfen. Veränderungswille oder gar Mut und Bereitschaft, das Bildungssystem grundsätzlich inklusiv und demokratieangemessen zu reformieren, haben der SPD schon lange gefehlt.

Die GEW wird das Positive dieser Koalitionsvereinbarung herausfinden und dafür kämpfen, dass es real wird und bei den Bildungseinrichtungen und den dort lebenden und arbeitenden Menschen ankommt. Diese Herausforderung bestand ja bisher schon, nach nun 35 Jahren SPD-Bildungspolitik werden die Auseinandersetzungen mit einem CDU-geführten Bildungsministerium bestimmt aber ein wenig härter.

Kaiserslautern, 8. Mai 2026, Frieder Bechberger-Derscheidt